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Directors Dealings nach § 15a WpHG

Nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und ihren Familienangehörigen in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich mitgeteilt und von der Gesellschaft für 30 Tage veröffentlicht werden.

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